Allgemeine Geschäftsbedingungen

RecyclingPoint - entsorgo GmbH Diese Bedingungen regeln die Registrierung von Unternehmen, die Verwaltung ihrer Einträge und die Buchung kostenpflichtiger Abonnements auf RecyclingPoint. Der gebuchte Tarif und die dazugehörige Leistungsbeschreibung konkretisieren den Nutzungsvertrag. Dokumentversion RP-AGB-2026-10-05

1 Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Betreiberin von RecyclingPoint und Vertragspartnerin für die Portalnutzung ist die entsorgo GmbH, Karlsruher Str. 16, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Iliew, Handelsregister HRB 225739 B. Kontakt: [email protected], Telefon 0800 44 93 900.

1.2 Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die einen Eintrag anlegen oder übernehmen und Leistungen von RecyclingPoint für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzen. Kostenpflichtige Partnerabonnements werden ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland angeboten. Die handelnde Person muss zum Abschluss des Vertrags für das Unternehmen befugt sein.

1.3 Diese Partnerbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem gelisteten Unternehmen und entsorgo. Sie regeln keine Entsorgungsaufträge von Kunden. Für einen Entsorgungsauftrag gelten die Bedingungen, die der jeweilige Vertragspartner dem Kunden vor dessen Auftragserteilung zur Verfügung stellt.

1.4 Abweichende Bedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn entsorgo ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2 Registrierung und Einträge

2.1 Für die Verwaltung eines Eintrags ist ein Benutzerkonto erforderlich. Die Angaben zum Unternehmen, zu den Standorten und zur vertretungsberechtigten Person müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind vor unbefugter Verwendung zu schützen.

2.2 Der Partner kann neue Einträge erstellen und die Übernahme eines vorhandenen Eintrags beantragen. entsorgo darf zum Nachweis der Berechtigung geeignete Unterlagen anfordern. Persönliche Angaben, die hierfür nicht erforderlich sind, sollen vor der Übermittlung unkenntlich gemacht werden.

2.3 Einträge und wesentliche Änderungen können vor ihrer Veröffentlichung geprüft werden. Ein kostenpflichtiger Tarif ersetzt die Prüfung nicht und vermittelt keinen Anspruch auf Veröffentlichung rechtswidriger, irreführender oder unzureichend belegter Angaben.

2.4 Eine von entsorgo unabhängig von einer Registrierung angelegte Verzeichnisaufnahme begründet für sich allein weder ein kostenpflichtiges Abonnement noch eine Partnerschaft oder eine Empfehlung des Betriebs durch entsorgo.

3 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

3.1 Die Registrierung und die Nutzung des Starter-Tarifs sind kostenlos. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst durch eine gesonderte Buchung von Basic oder Premium. Eine kostenlose Nutzung wird nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.

3.2 Vor einer kostenpflichtigen Buchung werden die ausgewählten Einträge, Tarife, Leistungen, Preise, Umsatzsteuer, Laufzeit, Verlängerungsregel und Kündigungsfrist angezeigt. Der Partner kann seine Auswahl bis zur verbindlichen Buchung berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Die AGB und die zugehörige Leistungsbeschreibung sind vor Vertragsschluss abrufbar und speicherbar.

3.3 Mit der verbindlichen Buchung gibt der Partner ein Angebot zum Abschluss des ausgewählten Abonnements ab. entsorgo nimmt dieses Angebot durch eine elektronische Buchungsbestätigung oder durch die Aktivierung des gebuchten Abonnements an. Das bloße Öffnen eines Zahlungsvorgangs begründet noch keinen Vertrag.

3.4 Vertragssprache ist Deutsch. Die Buchungsbestätigung enthält die gebuchten Einträge, Tarife, Entgelte, Abrechnungszeiträume, Vertragsdaten sowie die bei der Buchung vereinbarten Bedingungen und die zugehörige Leistungsbeschreibung in speicherbarer Form.

4 Tarife und geschuldete Leistungen

4.1 Die Tarife werden pro Eintrag gebucht. Mehrere Standorte oder Einträge können unterschiedliche Tarife haben. Der Leistungsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung angezeigten und bei Vertragsschluss vereinbarten Beschreibung des ausgewählten Pakets. Diese wird Bestandteil des Nutzungsvertrags und in der Buchungsbestätigung in speicherbarer Form festgehalten.

4.2 Starter ist kostenlos und ohne feste Mindestlaufzeit. Für kostenpflichtige Pakete gelten die bei der Buchung angezeigten und bei Vertragsschluss vereinbarten Preise einschließlich des angegebenen Abrechnungszeitraums. Eine anfallende Umsatzsteuer wird im Buchungsvorgang ausgewiesen. Die vereinbarten Preise werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.

4.3 Die Freischaltung einzelner Funktionen setzt voraus, dass die dafür erforderlichen Angaben hinterlegt sind. Ein Telefonnummern-Feld benötigt beispielsweise eine gültige Telefonnummer; direkte Formularanfragen benötigen eine erreichbare E-Mail-Adresse des Eintrags. Das Fehlen solcher Angaben ändert nicht den gebuchten Tarif.

4.4 Geschuldet sind die vereinbarten Darstellungs-, Kontakt- und Servicefunktionen. Ein bestimmter Umsatz, eine Mindestzahl an Anfragen, eine bestimmte Position innerhalb derselben Tarifgruppe oder eine bestimmte Platzierung in externen Suchmaschinen werden nicht zugesagt.

4.5 Soweit das gebuchte Paket Leistungen zur Erstellung oder Optimierung von Eintragsinhalten umfasst, richtet sich deren Umfang nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Partner stellt die hierfür erforderlichen Angaben und Nutzungsrechte bereit.

4.6 Wird ein kostenpflichtig gebuchter Eintrag endgültig nicht veröffentlicht, ohne dass der Partner dies zu vertreten hat, werden die nicht erbrachten Leistungen rückabgewickelt und hierfür erhaltene Entgelte erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5 Kontaktwege und Bearbeitung von Anfragen

5.1 Direkt angezeigte E-Mail-Adressen, Telefonnummern, WhatsApp-Kontakte oder Website-Links ermöglichen eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Anbieter außerhalb des zentralen Anfrageprozesses. Die verfügbaren Kontaktwege richten sich nach dem Tarif.

5.2 Bei einer direkten Formularanfrage übermittelt RecyclingPoint die Angaben an die hinterlegte E-Mail-Adresse des ausgewählten Eintrags. Ob diese Kontaktfunktion enthalten ist, richtet sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Anbieter bearbeitet die Anfrage in eigener Verantwortung. Ein späterer Entsorgungsvertrag kommt zwischen Kunde und Anbieter zustande; entsorgo wird durch die Weiterleitung nicht Vertragspartnerin des Entsorgungsauftrags.

5.3 Zentrale Anfragen werden von entsorgo bearbeitet. Nimmt der Kunde ein entsorgo-Angebot an, ist entsorgo Vertragspartnerin des Entsorgungsauftrags. Die Anzeige eines Unternehmens im Verzeichnis begründet keinen Anspruch auf diese Anfragen.

5.4 Vor dem Absenden muss erkennbar sein, ob eine Anfrage an den Anbieter oder an entsorgo gerichtet ist. Ist die direkte Übermittlung nicht möglich und wird stattdessen eine zentrale Bearbeitung angeboten, muss auch dies vor dem Absenden kenntlich sein.

5.5 Eine Kontaktaufnahme oder unverbindliche Anfrage ist noch kein Entsorgungsauftrag. Der Anbieter oder entsorgo kann dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten.

6 Auffindbarkeit und Reihenfolge

6.1 Die angezeigten Einträge richten sich zunächst nach der Suche und den gewählten Filtern, insbesondere Standort, Suchradius, Kategorie, Schlagwörtern, Öffnungszeiten und Zertifizierungen. Eine tarifabhängige Sichtbarkeit in zusätzlichen Kategorien setzt voraus, dass der Partner die betreffenden Leistungen tatsächlich anbietet.

6.2 Innerhalb der passenden Suchergebnisse hat die Tarifgruppe Vorrang: Premium wird vor Basic und Basic vor Starter angeordnet. Die bevorzugte Darstellung ist Bestandteil der kostenpflichtigen Tarife. Die Tarifpriorität geht den Sortierkriterien nach Ziffer 6.3 vor; die Zahlung beeinflusst damit unmittelbar die relative Platzierung. Die bezahlte Bevorzugung wird in den Suchergebnissen eindeutig kenntlich gemacht.

6.3 Innerhalb derselben Tarifgruppe gilt die gewählte Sortierung nach Entfernung aufsteigend, Durchschnittsbewertung absteigend oder Name alphabetisch. Die Tarifpriorität bleibt auch bei der Sortierung nach Entfernung oder Bewertung bestehen.

6.4 Auf der Startseite und in Verzeichnisübersichten werden ausgewählte Einträge nach Tarifgruppe und anschließend nach Veröffentlichungsdatum angeordnet. Premium-Bereiche zeigen ausschließlich Premium-Einträge. Kartenansichten können aus Darstellungsgründen nur eine Auswahl der passenden Einträge zeigen.

6.5 Empfehlungen ähnlicher Anbieter berücksichtigen Einträge derselben Stadt, wobei höhere Tarifgruppen Vorrang haben. Der Umfang der Empfehlungsanzeigen im jeweiligen Profil richtet sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

6.6 Das Premium-Badge kennzeichnet den gebuchten Tarif. Es ist keine behördliche Zulassung, Zertifizierung, Qualitätsprüfung oder Leistungsgarantie. Gesetzlich erforderliche Nachweise bleiben hiervon unberührt.

6.7 entsorgo betreibt das Portal und bietet bei zentralen Anfragen nach Ziffer 5.3 eigene Entsorgungsleistungen an. Die Anfrage wird dabei an entsorgo gerichtet und nicht automatisch an gelistete Anbieter weitergegeben. Diese Rolle wird vor dem Absenden kenntlich gemacht. Ein vollständiger Marktvergleich oder das günstigste verfügbare Angebot werden nicht zugesagt.

7 Preise und Zahlung

7.1 Basic und Premium werden jährlich im Voraus bezahlt. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsvorgang angezeigt. Eine gemeinsame Zahlung für mehrere Einträge ändert nicht die je Eintrag vereinbarten Leistungen.

7.2 Der Partner hält seine Rechnungs- und Zahlungsangaben aktuell. Fehlgeschlagene Zahlungen lassen die Zahlungspflicht bestehen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Bezahlte Funktionen werden erst nach angemessener Ankündigung und Gelegenheit zur Abhilfe eingeschränkt, sofern kein sofortiges Handeln rechtlich erforderlich ist.

7.3 Für den laufenden Abrechnungszeitraum gelten die vereinbarten Entgelte. Preisänderungen für spätere Zeiträume bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Eine geänderte öffentliche Preisliste ändert bestehende Verträge nicht.

8 Laufzeit Verlängerung und Kündigung

8.1 Basic und Premium haben eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten. Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Wird das Abonnement nicht fristgerecht nach Ziffer 8.2 gekündigt, verlängert es sich jeweils um weitere zwölf Monate.

8.2 Der Partner kann das Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweils laufenden Vertragszeitraums kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei entsorgo. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte und die außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.

8.3 Die Kündigung kann über die angebotene Funktion im Benutzerkonto oder in Textform an [email protected] erfolgen. Einzelne gebuchte Einträge können gesondert gekündigt werden; sie sind dabei eindeutig zu bezeichnen.

8.4 Die kostenpflichtigen Funktionen bleiben bis zum Vertragsende verfügbar, soweit keine berechtigte Sperre besteht. Danach enden die Zusatzleistungen. Ein kostenloser Starter-Eintrag kann bestehen bleiben, sofern der Partner nicht dessen Entfernung verlangt und keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

8.5 Für Tarifwechsel gelten die vor der Bestätigung angezeigten Bedingungen zu Wirksamkeit, Entgelt und gegebenenfalls zeitanteiliger Abrechnung. Eine neue Laufzeit wird nur durch gesonderte Vereinbarung begründet.

8.6 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Eine Abo-Kündigung bewirkt keine vollständige Löschung der Kontodaten. Für deren Verarbeitung und berechtigte Löschbegehren gilt die Datenschutzerklärung.

9 Inhalte und Rechte

9.1 Der Partner verantwortet die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner Unternehmensangaben und Inhalte, insbesondere Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Genehmigungen, Zertifizierungen und Kontaktangaben. An hochgeladenen Bildern, Videos und sonstigen Inhalten muss er die erforderlichen Nutzungs- und gegebenenfalls Persönlichkeitsrechte besitzen.

9.2 Der Partner räumt entsorgo für die Dauer der vereinbarten Veröffentlichung einfache Nutzungsrechte ein, um die überlassenen Inhalte für RecyclingPoint zu speichern, aufzubereiten und in Profilen, Suchergebnissen und Empfehlungen darzustellen. Andere Nutzungen bedürfen einer gesonderten Grundlage. Gesetzlich zulässige Archivierungen bleiben unberührt.

9.3 Unzulässig sind unberechtigte Eintragsübernahmen, irreführende oder rechtswidrige Inhalte, manipulierte Bewertungen, Spam und unberechtigte Werbung mit erhaltenen Kontaktdaten. Bewertungen geben die Erfahrung ihrer Verfasser wieder; eine nachgewiesene Entsorgungsbuchung ist keine Veröffentlichungsvoraussetzung.

9.4 Eine Haftung des Partners für Schäden oder berechtigte Ansprüche Dritter wegen seiner Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere seinem Verantwortungsbereich und Verschulden. Einwände und Verteidigungsmöglichkeiten des Partners bleiben gewahrt.

10 Prüfung Einschränkungen und Beschwerden

10.1 entsorgo darf Inhalte oder Funktionen beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, fehlende Übernahmeberechtigung, erhebliche Irreführung, Manipulation, Sicherheitsmissbrauch oder eine wesentliche Vertragsverletzung bestehen. Die Maßnahme muss dem Anlass angemessen sein und die Interessen des Partners berücksichtigen.

10.2 Beschränkungen werden dem Partner vor ihrem Wirksamwerden oder gleichzeitig mit einer Begründung in speicherbarer Form mitgeteilt. Soweit möglich erhält er zuvor Gelegenheit zur Korrektur oder Stellungnahme. Bei akuten Sicherheitsrisiken, rechtswidrigen Inhalten oder bindenden behördlichen oder gerichtlichen Vorgaben ist eine sofortige vorläufige Sperre möglich. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere von der Pflicht zur Offenlegung bestimmter Informationen, bleiben unberührt. Die Inhaltsprüfung kann automatisiert unterstützt werden; über Sperren entscheidet eine zuständige Person.

10.3 Bei einer von entsorgo veranlassten vollständigen Beendigung der Portalbeziehung erhält der Partner grundsätzlich eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger und eine Ankündigung mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bindende Vorgaben oder ein wichtiger Grund für eine sofortige Beendigung, bleiben unberührt. Das Ende eines ordnungsgemäß gekündigten Abrechnungszeitraums richtet sich nach Ziffer 8.

10.4 Der Partner kann Ablehnungen, Entfernungen oder Einschränkungen kostenlos über [email protected] unter Angabe des betroffenen Eintrags und seiner Einwände überprüfen lassen. Eine zuständige Person prüft die Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten bleiben unberührt.

11 Verfügbarkeit und Haftung

11.1 entsorgo betreibt das Portal mit angemessener technischer Sorgfalt. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können zeitweilige Einschränkungen verursachen. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist. Die Rechte des Partners bei einer mangelhaften oder nicht erbrachten vereinbarten Leistung bleiben unberührt.

11.2 entsorgo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und aus übernommenen Garantien.

11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet entsorgo für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ziffer 11.2 und zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere datenschutzrechtliche Ansprüche, bleiben unberührt.

12 Datenschutz und Datenzugang

12.1 Wie entsorgo personenbezogene Daten verarbeitet, erläutert die gesonderte Datenschutzerklärung für RecyclingPoint. Der Partner darf personenbezogene Daten Dritter nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage einstellen oder verwenden.

12.2 Der Anbieter bearbeitet direkt übermittelte Anfragen und daraus entstehende Aufträge in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Dieser Vertrag begründet keine pauschale Auftragsverarbeitung durch entsorgo. Die Nutzung von Anfragedaten für Werbung setzt eine eigene Rechtsgrundlage voraus.

12.3 Der Partner kann seine Eintrags- und Vertragsdaten über die angebotenen Kontofunktionen verwalten. Direkte Formularanfragen erhält er per E-Mail. Ein Zugang zu zentralen entsorgo-Anfragen, Anfragen anderer Anbieter oder Daten anderer Benutzer ist nicht vorgesehen.

12.4 entsorgo hat für den Portalbetrieb und die Vertragserfüllung Zugang zu den erforderlichen Konto-, Eintrags-, Vertrags-, Anfrage- und technischen Nutzungsdaten. Dienstleister können Daten erhalten, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Weitere Empfänger, Zwecke und Aufbewahrungsregeln werden in der Datenschutzerklärung erläutert. Nach Beendigung der gesamten Portalbeziehung besteht kein vertraglicher Zugang zu den Kontofunktionen mehr. Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- und Löschansprüche bleiben unberührt.

13 Änderungen und Schlussbestimmungen

13.1 Wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistungen, Preise oder Vertragsbedingungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Die bloße Änderung einer öffentlichen Preis- oder Leistungsübersicht ändert bestehende Verträge auch bei deren automatischer Verlängerung nicht. Soweit gesetzliche Ankündigungsfristen gelten, werden Änderungen grundsätzlich mindestens 15 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt und bei nötigen Anpassungen angemessen länger angekündigt. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung zu wesentlichen Vertragsänderungen. Sonderkündigungsrechte, insbesondere nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150, werden durch Ziffer 8.2 nicht eingeschränkt.

13.2 Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regeln.