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Asbestsanierung, Abbrucharbeiten und Entsorgungen
AsbestentsorgungBei der Asbestentsorgung gelten entsprechend der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regel TRGS 519 strenge Schutzmaßnahmen. Ist Asbest enthalten, werden selbst schon beim Entfernen der Verschraubung gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt. Nur wenn ein Fachbetrieb die Befähigung nach TRGS 519 nachweisen kann, ist er auch autorisiert, eine Dachsanierung wegen Asbest auszuführen.Für Heimwerker sind solche Arbeiten verboten.Die asbesthaltigen Dach- und Fassadenplatten müssen als Sondermüll in sogenannten verschließbaren „BigBags“ deponiert werden. Auch hier gibt es einige Vorschriften.Wir sind zertifiziert nach TRGS 519 der Gefahrstoffverordnung und übernehmen die Entsorgung und Demontage von festgebundenen bzw. Asbestzementprodukten.Außerdem erledigen wir die nötigen Formalitäten mit den Behörden, so dass für Sie keine weiteren Arbeiten entstehen.